Die Zielgruppe der Handwerker ist körperlich besonders beansprucht und erreicht meist nicht das gesetzliche Rentenalter von 67 in aktivem Arbeitsverhältnis. Und ist auf Grund des Lohnniveaus auch nicht in der Lage selbst Vorsorge zu treffen. Eine beträchtliche Versorgungslücke im Alter (oder bei Berufsunfähigkeit auch schon früher) ist unvermeidbar
Nur wenige Handwerksbetreibe bieten ihren Mitarbeitern den steuerlich möglichen Verpflegungsmehraufwand von täglich € 12 bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden. Die meisten scheuen den zusätzlichen finanziellen Aufwand.
Bei durchschnittlich 15 Arbeitstagen sind dies immerhin € 180 steuer- und sozialabgabenfreie Zuwendungen. Zusätzlich gibt es seit 01.01.2014 die Möglichkeit, weitere € 180 zu 20 % pauschal versteuert zukommen zu lassen.
Bei Umwandlung dieser Arbeitslohnkomponente in Sachlohn stehen so insgesamt € 360 pro Monat dem Mitarbeiter zur Verfügung für Vorsorge (Altersrente, Berufsunfähigkeit, Krankenvorsorge).
Typischerweise lassen sich so aufwandsneutral für den Mitarbeiter pro Jahr ein Nettoplus von € 1.000 und einen Beitrag von € 2.000 zu betrieblichen Vorsorge realisieren. Nach 30 Jahren also ein Kapitalstock von € 60.000 für die Altersrente.
Wichtig zum Schutz des Arbeitgebers ist eine professionelle Abwicklung:
Ist dies sichergestellt, entsteht eine win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ohne finanziellen Zusatzaufwand des Arbeitgebers.
Alle Angaben ohne Gewähr und abhängig vom Einzelfall